08. Juni 2018, 11:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Energieausweise für Wohngebäude haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. In diesem Sommer sind es nun zehn Jahre her, dass die ersten Häuser mit diesem Energie-Label betrachtet wurden. Folglich müssen ab Mitte des Jahres 2018 die ersten Energieausweise erneuert werden.
„Hauseigentümer dieser Gebäude müssen aber nicht direkt handeln“, weiß Kirsten Sassning Klimaschutzmanagerin der Stadt Gelsenkirchen, „ein aktueller Energieausweis muss immer dann vorliegen, wenn ein Haus verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.“ Dabei ist darauf zu achten, dass diese Verpflichtung auch dann gilt, wenn es einzelne Eigentumswohnungen innerhalb eines Hauses betrifft. Der Energieausweis wird dann immer für das ganze Gebäude und nicht nur für die Wohnung ausgestellt. Auch gut zu wissen ist, dass es den Energieausweis in zwei Varianten gibt, die Ausweise werden auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt. Welcher Ausweis gewählt werden kann, hängt von Alter und der Größe der Immobilie ab.
Wo sind die Unterschiede? Was kostet ein Energieausweis? Wer stellt sie aus?
Kirsten Sassning empfiehlt: „Hauseigentümer, die einen neuen Energieausweis brauchen, finden alle Informationen auf unserer Webseite von ALTBAUNEU. Unter www.alt-bau-neu.de/gelsenkirchen sind im Bereich „Experten finden“ außerdem qualifizierte Energieberater aus der Stadt gelistet, die einen Energieausweis erstellen.“
Die Stadt Gelsenkirchen ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die Energie-Agentur.NRW koordiniert.