16. Mai 2018, 11:07 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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„Gelsenkirchen – die Vernetzte Stadt“ – so lautet die Überschrift, unter der sämtliche Bemühungen in Sachen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gebündelt werden. Bereits auf der Cebit 2016 haben das weltweit führende ITK-Unternehmen und die Stadt Gelsenkirchen eine Absichtserklärung geschlossen, um gemeinsam an digitalen Lösungen für den städtischen Alltag zu arbeiten.* Eine hochrangige HUAWEI-Delegation reiste nun eigens nach Gelsenkirchen, um sich vor Ort ein Bild zu machen.
Die Gäste, die überwiegend von den europäischen Huawei-Standorten angereist waren, erlebten eine spannende Reise, die neben Zukunftsthemen auch den Blick auf die Historie umfasste. Erste Station war die ZOOM-Erlebniswelt. Dort wurde gemeinsam mit Vertretern von ZOOM, Stadt und GELSEN-NET erläutert, wie das Leben der Tiere mithilfe technischer Konzepte noch besser vermittelt werden kann.
Anschließend ging es im historischen Bus auf eine Stadtrundfahrt zu verschiedenen Sehenswürdigkeiten, wie z.B. das Stadtquartier Graf Bismarck oder die Arena Auf Schalke. Auf dem Nordsternturm wurde die Delegation dann offiziell von Oberbürgermeister Frank Baranowski und Ralf Giesen, Geschäftsführer bei VIVAWEST begrüßt. Zudem bestand dort die Möglichkeit, Ideen und Konzepte für die Vernetzte Stadt auch mit Vertretern von Gelsenkirchener Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zu diskutieren. Im Museum des Nordsternturms erfuhren die Gäste zudem etwas über die Historie der Zeche Nordstern und die Arbeit unter Tage.
Insgesamt zog Oberbürgermeister Frank Baranowski ein positives Fazit: „Es ist sehr wichtig, dass wir auch mit unseren technischen Partnern Zukunftsprojekte ernsthaft diskutieren und sie möglichst schnell umsetzen. Es ist ein gutes Signal, wenn uns mit Huawei ein weltweit tätiger Konzern ein Ansprech- und Kooperationspartner zur Verfügung steht. Wir werden den Dialog zwischen Stadt, Unternehmen, start-up-Szene und wissenschaftlichen Einrichtungen weiter verstetigen.“
*Anm. d. Red.: Auf die damals unterzeichnete Absichtserklärung folgte kein bindender Vertragsabschluss.