09. April 2018, 16:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit dem Satz „Da hat man von Seiten des Veranstalters und der Stadt schlicht schlampig gearbeitet“ hat sich der Ver.di -Gewerkschaftssekretär Michael Sievers in der vergangenen Woche an die Medien gewandt, nachdem eine Klage der Gewerkschaft gegen einen verkaufsoffenen Sonntag in der Altstadt vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolgreich war.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen inzwischen korrigiert und die städtische Satzung weiterhin Bestand hat, fordert Oberbürgermeister Frank Baranowski Michael Sievers auf, sich angesichts dieser sehr eindeutigen Lage spätestens jetzt für diese Äußerung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt zu entschuldigen.“
Frank Baranowski: „Die nach Ihrer Meinung „schlampig arbeitende“ Stadt ist ja keine anonyme Masse, sondern dies sind Beschäftigte, die übrigens zu einem nennenswerten Teil auch Mitglieder Ihrer Gewerkschaft sind. Einen solchen Vorwurf der Schlampigkeit weise ich mit Entschiedenheit zurück!“
Selbstverständlich sei es das gute Recht und auch die Pflicht einer Gewerkschaft, das Thema „Sonntagsöffnung“ zu thematisieren – auch im Klageweg, schreibt Oberbürgermeister Baranowski und weiter: „Von schlampiger Arbeit kann nach diesem Beschluss des OVG wohl keine Rede mehr sein. Das Obergericht hat die die städtische Satzung für zulässig und vor allem begründet gehalten.“