27. Februar 2018, 13:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten freigemacht hat, sind Fahrverbote auch in Gelsenkirchen nicht prinzipiell auszuschließen. Ziel der Stadt Gelsenkirchen ist es, sie durch Unterschreiten der Grenzwerte zu verhindern.
In der Sache ist das heutige Urteil für Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski sehr ärgerlich: „Leider wird die gesamte Verantwortung für die Luftreinhaltung bei den Kommunen abgeladen. Der eigentliche Verursacher, die Autoindustrie, bleibt außen vor und wird nicht in die Verantwortung genommen. Da es nach dem Urteil auch keiner bundesweiten Rechtsgrundlage bedarf, ist auch die Bundesregierung außen vor. Die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Suppe auslöffeln, die uns die Hersteller mit Abschaltsystemen und Schummelsoftware eingebrockt haben.“
Aktuell erarbeitet die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde einen neuen Luftreinhalteplan für Gelsenkirchen. Hierzu wird es noch Abstimmungen mit der Stadtverwaltung Gelsenkirchen geben.
Allerdings müssen mögliche Fahrverbote auch kontrollierbar sein, um tatsächlich zu wirken. Ohne eine Kennzeichnung der Fahrzeuge (blaue Plakette) müsste die ausschließlich zu diesen Kontrollen befugte Polizei auf Straßen mit einer täglichen Verkehrsbelastung von mehreren 10.000 Fahrzeugen (Bsp. Kurt-Schumacher-Straße) massenhafte Verkehrskontrollen durchführen, um diesem Verbot tatsächliche Geltung zu verschaffen. Dies hält die Stadt Gelsenkirchen schon aus praktischen Gründen (dadurch entstehende Staus, Personalkapazitäten der Kreispolizeibehörden) nicht für durchführbar. Hier sieht die Stadt den Bund in der Verantwortung.
Problematisch erscheint bei der Festsetzung von Fahrverboten die Definition der Ausnahmetatbestände. Zur Bestimmung dieser könnte in einem ersten Schritt auf die für Umweltzonen bestehenden Regelungen zurückgegriffen werden, die aber ggf. wegen des Umfangs der durch die Fahrverbote betroffenen Fahrzeuge erweitert werden müssten. Daher erscheint es besonders wichtig, bundeseinheitliche Regelungen (Einführung einer blauen Plakette) zu schaffen.
Die Messwerte der vergangenen fünf Jahre sind in Gelsenkirchen rückläufig. Nach bestätigten Zahlen betrug der Wert für 2016 an der Messstation Kurt-Schumacher-Straße 48 ug/m3. Der neue Luftreinhalteplan muss Maßnahmen enthalten, mit denen der Grenzwert unter Berücksichtigung der voraussichtlich in den nächsten Jahren rückläufigen Emissionen von Fahrzeugen in absehbarer Zeit eingehalten werden kann.
Ein Meilenstein auf dem Weg zur Luftreinhaltung ist der jetzt auf den Weg gebrachte „Green City Plan“.