23. Februar 2018, 10:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Alle Jahre wieder, immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Dies zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölzen angewiesen sind. Diese Regelung ist wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Lebens-, Fortpflanzungs-, Zufluchts- und Ruhestätten in der Saison zu erhalten.
Unter das Verbot fallen nicht die üblichen Form- und Pflegeschnitte von Hecken, doch sollten auch diese Maßnahmen schonend vorgenommen werden, damit das Brutgeschäft der Tiere dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist daher ratsam, vor Beginn der Schnittarbeiten die Vegetationsbestände auf Nist- und Brutstätten zu überprüfen.
Weitergehende Informationen können bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen eingeholt werden.