22. Januar 2018, 11:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Nutzung des ehemaligen Amtsgerichts in Gelsenkirchen Buer als Gerichtsstandort wurde aufgegeben. Zur Nachnutzung der Fläche betreibt die Stadt Gelsenkirchen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 „Erweiterung Wohnpark Am Goldberg“. Vorgesehen ist die Errichtung von mehrgeschossigen Wohnhäusern. Der Entwurf des Bebauungsplans mit den dazu gehörenden Festsetzungen ist bereits beschlossen worden.
Der Großteil der Fläche befindet sich im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, der diese nun mittels eines Bieterverfahrens veräußern möchte. Bis zum 14. März 2018 haben Interessierte die Möglichkeit, ihr Angebot einzureichen. Informationen sowie ein Exposé sind unter dem Link einsehbar.
Die zum Verkauf stehende Fläche ist innerhalb des angehängten Plans grün gekennzeichnet. Die Restfläche (rot gekennzeichnet) wird innerhalb eines gesonderten nachfolgenden Verfahrens seitens der Stadt Gelsenkirchen veräußert.
Der anstehende Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zur Erweiterung des Wohnparks Am Goldberg ist an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gebunden. Die Eckpunkte zum Vertrag und die geschätzten Kosten werden den Interessenten mit den weiteren Daten zum Verkaufsobjekt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb auf Anfrage zur Verfügung gestellt.