09. November 2017, 10:56 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 09. November 2017, 10:56 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Inquisition in Mittelalter und Renaissance – wer denkt da nicht an Manipulation, Folter, unentrinnbares Ausgeliefertsein an einen parteiischen Richter? Dabei war sie eigentlich eine begrüßenswerte juristische Neuerung des 13. Jahrhunderts, der im ersten Vortrag der wissenschaftlichen Vortragsreihe „Renaissance und mehr 2017/2018“ nachgegangen wird. Referentin Prof. Dr. Marita Blattmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte und Historische Hilfswissenschaften der Universität Köln, berichtet am Dienstag, 14. November 2017 um 19 Uhr im Schloss Horst über diesen heutzutage so negativ gesehenen Akt.
Doch zunächst bedeutete die „inquisitio“ damals, dass offizielle Gerichtspersonen zu einer gründlichen Untersuchung bekanntgewordener Rechtsverstöße verpflichtet waren. Das neue Vorgehen zielte gegen übergriffige Mächtige, die bisher keiner zu verklagen gewagt hatte, gegen Reinigungseide ohne Falluntersuchung, Gottesbeweise und schwelende Privatfehden. Zeugenaussagen und Geständnisse als Kern der Beweisführung ermöglichen Einblicke in das Verfahren spätmittelalterlicher weltlicher Gerichte, die dieser Vortrag bieten will. Der Eintritt ist frei.