21. September 2017, 11:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit dem 1. August 2001 wurden im Standesamt Gelsenkirchen 317 Lebenspartnerschaften begründet. Bereits während der Behandlung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts im Bundestag erkundigten sich Paare nach den Modalitäten der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe und danach, zu welchem Zeitpunkt gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen können.
Die Paare wurden zeitnah über den Verfahrensstand des Gesetzes informiert, das nunmehr zum 1. Oktober 2017 in Kraft tritt. Das Standesamt hat nach Bekanntwerden der Voraussetzungen unverzüglich die ersten Anmeldungen zur Umwandlung der Lebenspartnerschaften und zur Anmeldung von Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare entgegen genommen. Bei Umwandlung der Lebenspartnerschaft können die Paare zwischen einer Zeremonie in den Trauräumen und einer Eheschließung in den Diensträumen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten wählen.
Zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft haben sich bisher 18 Paare entschieden. Die ersten Eheschließungen werden bereits ab dem 2. Oktober 2017 durchgeführt.
Paare, verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die ihre Hochzeit planen, sollten folgende Termine der so genannten Ambiente-Trauungen beachten:
Veltins-Arena:
8. Dezember 2017 und 4. Mai 2018
ZOOM Erlebniswelt:
17. April 2018, 23. Mai 2018, 14. Juni 2018, 10. Juli 2018, 29. August 2018, 13. September 2018 und 9. Oktober 2018
Wer es besonders romantisch mag, der sollte eine Eheschließung bei offenem Kaminfeuer und Kerzenschein im Kaminzimmer von Schloss Horst in Betracht ziehen. In den Monaten November, Januar und Februar werden jeweils donnerstags diese besonders stimmungsvollen Eheschließungen durchgeführt.
Anfragen bitte an das Standesamt Gelsenkirchen per E-Mail.