14. August 2017, 11:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 17. August 2017 versandt. Der Postdienstleister der Stadt Gelsenkirchen hat zugesichert, die Wahlbenachrichtigungskarten bis zum 26. August 2017 zuzustellen. Wer bis zum 26. August 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich bitte telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-6111 oder 169-2941.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Wahlraum aufgesucht werden. Auf Verlangen muss am Wahlsonntag der Ausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik Deutschland mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, dem 24. September 2017 im Wahlraum oder sucht alternativ bereits im Vorfeld eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf. Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 28. August 2017 und befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt.
Die Wahlscheinstellen sind wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. Am Freitag, 22. September 2017, haben die Wahlscheinstellen von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift, zum Beispiel zur Urlaubsadresse, senden zu lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen. Online kann der Antrag ab dem 17. August 2017 gestellt werden. Für den Online-Antrag wird die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit benötigt.
Auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen kann man sich im Rahmen der Wahl-FAQ weiter über die Wahl informieren.