06. Juni 2017, 18:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Im September 2017 findet nicht nur die Bundestagswahl statt, auch die Kinder und Jugendlichen in Gelsenkirchen sind zur Wahl aufgerufen – zur Wahl eines neuen Jugendrates. Dazu können sie Vertreter in ihren Bezirken wählen, aus welchen sich der stadtweite Jugendrat konstituiert.
Nach ersten Wahlinformationsveranstaltungen Mitte Mai folgt nun im nächsten Schritt die Kandidatensuche. Dazu werden die Kinderbeauftragten der fünf Stadtbezirke sowie die Servicestelle Jugendrat die weiterführenden Schulen der Stadt aufsuchen, um weiter über die Wahl zu informieren und ihnen Kandidatenbögen zu übergeben. Bis zum 14. Juli ist eine Bewerbung in den Schulen möglich, anschließend liegen in den Sommerferien Bewerbungsbögen in den städtischen Jugendzentren und Bauspielplätzen sowie der Servicestelle Jugendrat (Kurt-Schumacher-Str. 394-396) aus. Die eigentlichen Wahlen sind geplant für den Zeitraum vom 2. Oktober bis zum 14. Oktober, sodass die Ergebnisse in der Woche vor den Herbstferien verkündet werden.
„Wir haben in den letzten beiden Jahren viel Aufbauarbeit geleistet“, so Udo Reinmuth von der Servicestelle Jugendrat, „daran wollen wir nun anknüpfen und den Jugendrat mehr in die politischen Prozesse einbinden.“.
„Gerade die Interessen der jungen Menschen werden in der Politik oft nicht genug berücksichtigt. Deshalb denke ich, dass sich viele als Kandidaten aufstellen lassen und sich in die Entwicklung unserer Stadt einmischen sollten.“, äußert sich der Vorsitzende Murat Akyüz zuversichtlich. Schon bei der ersten Wahl gab es über 90 Bewerber, mehr als 20.000 Stimmen wurden abgegeben.
Der Jugendrat Gelsenkirchen wurde 2015 zum ersten Mal gewählt. Grundlage für den Jugendrat war das „Konzept Jugendrat Gelsenkirchen“, welches der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien am 28. Oktober 2014 beschlossen wurde.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 21 Jahren, wählbar alle zwischen 12 und 21 Jahren.
In jedem Stadtbezirk wird ein Bezirksjugendforum (BJF) gewählt, welches aus bis zu 15 ordentlichen Mitgliedern besteht. In jeden BJF wird zudem ein fünfköpfiger Vorstand gewählt. Die Vorstände der Bezirke bilden den gesamtstädtischen Jugendrat.
Kinder und Jugendliche, die nicht in ein Bezirksjugendforum gewählt wurden, können sich als beratende Mitglieder an den BJFs und dem Jugendrat beteiligen.