10. Mai 2017, 13:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Obwohl für alle wahlberechtigten Personen in Gelsenkirchen Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt und an die Deutsche Post AG zur Zustellung übergeben worden sind, haben offenbar nicht alle Karten ihren Adressaten erreicht. Das Wahlamt hat entsprechende Hinweise über nicht zugegangene Wahlbenachrichtigungskarten erhalten.
Auch wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann am Sonntag wählen gehen. Dazu reicht es aus, den eigenen Personalausweis oder Reisepass im Wahlraum vorzulegen, um wählen zu können.
Die Anschrift des jeweiligen Wahlraums kann online über gelsenkirchen.de/wahlen oder telefonisch über das Wahlamt erfragt werden (0209/169-6111 oder -4157).
Gewählt wird am Sonntag, 14. Mai 2017, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.