05. Mai 2017, 10:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Ordnungsamt hat am vergangenen Freitag ab 20.30 Uhr gemeinsam mit der Streifenpolizei, dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Lebensmittelkontrolle, dem Hauptzollamt und dem Finanzamt (Vollstreckung) sieben Shisha-Bars kontrolliert. Zwei der Betriebe waren geschlossen.
In den übrigen Betrieben hat das Hauptzollamt etwa 30 Kilogramm Tabak beschlagnahmt, gegen alle Betreiber werden Ordnungswidrigkeiten-verfahren wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, in einem Fall auch wegen unerlaubtem Alkoholausschank, eingeleitet.
Insgesamt wurden gegen 33 Gäste ein Verwarngeld wegen Rauchens in einer Gaststätte ausgesprochen. In allen Betrieben stellte die Lebensmittelkontrolle Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest und ordnete in einem Betrieb eine Schädlingsbekämpfung an. In zwei Betrieben erfolgte eine Kassenpfändung durch das Finanzamt. Die Polizei fertigte 3 Ordnungswidrigkeiten- anzeigen bezüglich arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (Gasanlage) und eine Strafanzeige wegen Schwarzarbeit.
Die gemessenen CO-Werte an den Zubereitungsstellen und in den Gasträumen überschritten lediglich in einem Betrieb die arbeitsschutzrechtlich relevanten Werte. Hier wurde die durchgehende Inbetriebnahme der Abzugsanlage angewiesen.