24. April 2017, 14:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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176.877 Wahlberechtigte haben in Gelsenkirchen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum gesetzlichen Stichtag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden. Bis zum vergangenen Samstag (22.04.2017) haben bereits 9.859 Personen in Gelsenkirchen ihre Stimme abgegeben. Das sind 5,57 Prozent.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 28. April 2017 mit ihrem Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen gemeldet sind.
„Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 169-6111 in Verbindung setzen.“
Wählerinnen und Wähler, die am 14. Mai 2017 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, können per Brief wählen. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Wahlamt beantragt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, 14. Mai 2017, im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf.
Die Wahlscheinstellen befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. Die Wahlscheinstellen sind montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 12. Mai 2017, haben die Wahlscheinstellen von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten, ist es auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift senden zu lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen. Es wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit benötigt.
Frühere Wahlen haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt stetig zu. Auch die bereits in Gelsenkirchen vorliegenden Briefwahlanträge deuten auf eine Verstärkung des Trends hin.
Bei den Wahlämtern sind daher auch in diesem Jahr wieder viele Anträge zu erwarten. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch bekommt man die Unterlagen im Wahlamt ausgehändigt und kann dort auch sofort wählen.