07. April 2017, 13:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 bietet die Stadt Gelsenkirchen erstmals im Internet eine Karte an, in der es erstmalig die Möglichkeit gibt, die Anschrift der Wahlräume einzusehen und zu prüfen, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Die Karte ist auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen zu finden.
Wahlberechtige können ab Montag, 10. April 2017, auf der Karte nachsehen, wo sich ihr Wahlraum befindet. Der jeweilige Wahlraum ist außerdem auf der Wahlbenachrichtigungskarte verzeichnet, die jede Wählerin und jeder Wähler erhält.
Zur Landtagswahl 2017 wurden erneut Wahlräume ausgetauscht, um die Anzahl der barrierefreien Wahlräume zu erhöhen. Auf die Angabe des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigungskarte sollten die Wählerinnen und Wähler deshalb besonderes Augenmerk legen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 10. April 2017 versandt. Mit dieser kann der Wahlraum aufgesucht werden. Auf Verlangen muss am Wahlsonntag der Ausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, dem 14. Mai 2017 im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf.
Die Wahlscheinstellen öffnen am 18. April 2017 (Osterdienstag) und befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. Die Wahlscheinstellen sind montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 12. Mai 2017, haben die Wahlscheinstellen von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten, ist es auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift senden zu lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen. Es wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit benötigt.