20. März 2017, 14:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Als Ombudsperson möchte Ingrid Wüllscheidt (Mitte) Konflikte schlichten. Außerdem im Bild: Sozialdezernent Luidger Wolterhoff und Angelika Hoffmann vom Referat Soziales. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Wer in Gelsenkirchen Probleme oder Fragen zu Betreuungsangeboten hat, hat neben der Behörde des Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ab sofort eine weitere Anlaufstelle: die Ombudsperson Ingrid Wüllscheidt. Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Ombudsperson ist es, bei Problemen zwischen Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- bzw. Betreuungseinrichtungen zu vermitteln.
Seit 2014 eröffnet das Wohn-und Teilhabegesetz Kreisen und kreisfreien Städten, solche ehrenamtlichen Personen zu bestellen. Auch die Stadt Gelsenkirchen hat davon Gebrauch gemacht und Ingrid Wüllscheidt zur Ombudsperson bestellt. Die 60-Jährige hat mehr als 40 Jahre Berufserfahrung in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Begleitung von Menschen mit Demenz und kennt sich daher in diesem Bereich sehr gut aus.
Zu den Aufgaben der Gelsenkirchener Ombudsperson gehört es, sich um alle Konflikte, die Betreuungseinrichtungen betreffen, zu kümmern. Unter anderem steht sie bei Fragen und Problemen zur Art und Weise der Pflege und Betreuung, zur menschenwürdigen Behandlung oder zur Organisation der medizinischen Betreuung beratend zur Seite. Ingrid Wüllscheidt sieht sich selbst als Mittlerin: "Es ist für alle Beteiligten gut zu wissen, dass eine neutrale Person gibt, die sich das Anliegen anhört und helfen kann, ohne dass gleich ein Verfahren eingeleitet wird." Sozialdezernent Luidger Wolterhoff bezeichnet die Aufgaben der Ombudsperson als "in erster Linie kommunikativ" und ist überzeugt: "In kritischen Situationen wird der Einsatz von Frau Wüllscheidt ein Profit für beide Seiten sein."