10. März 2017, 16:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Mit der Bitte, aus ersparten Hilfsmitteln des Bundes für die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt in Gelsenkirchen entstandene Kosten von rund 575.000 Euro auszugleichen, hatte sich Oberbürgermeister Frank Baranowski in den vergangenen Tagen an die Ministerpräsidenten der beiden Länder gewandt. Jetzt gehen weitere Rechnungen an die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Auch aus diesen Bundesländern sind zahlreiche anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte nach Gelsenkirchen gekommen und haben hier ihren Wohnsitz genommen.
Damit erübrigt sich auch die Reaktion des Bundestagsabgeordneten Oliver Wittke, der sich in einer Pressemitteilung verwundert zeigte, dass bis heute kein Schreiben des Oberbürgermeisters mit einer Rechnung für die Unterbringung von Flüchtlingen, die ursprünglich Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen wurden, dann aber nach Gelsenkirchen gekommen sind, an dieses Bundesland geschickt wurde.
Frank Baranowski: "Ich kann Herrn Wittke beruhigen. Die Kostenermittlung in diesen drei Fällen war etwas schwieriger als im Falle Sachsen und Sachsen-Anhalt, sie ist aber auf den Weg gebracht und inzwischen abgeschlossen."
Die Stadt Gelsenkirchen hat die Zahlen für diese Länder ermittelt und stellt dem Land Brandenburg für 166 Personen 276.530 Euro, dem Land Mecklenburg-Vorpommern für 477 Personen 768.745 Euro und dem Land Thüringen für 169 Personen 272.364 Euro in Rechnung. Diese Beträge hat die Stadt Gelsenkirchen 2016 allein an Kosten der Unterkunft für zusammen 812 Personen ausgegeben, die eigentlich den genannten Ländern zugeteilt worden waren.
Mit den Schreiben an weitere Bundesländer stellt die Stadt nun ihre Kosten für die Menschen in Rechnung, bei denen nachvollziehbar war, dass sie anderen Ländern zugewiesen waren. Diese Bundesländer haben für die Unterbringung von Flüchtlingen Geld vom Bund erhalten. Die Menschen haben aber gar nicht dort gelebt und somit auch nicht den Haushalt belastet haben. Die Stadt Gelsenkirchen zählt hier auf die Solidarität der Landesregierungen. Es kann und darf nicht sein, dass zweckgebundene Kostenerstattungen vereinnahmt werden, für die es keine Basis gibt!
Und auch bei der Frage der Weiterleitung der Integrationspauschale vom Bund über das Land an die Kommunen muss sich Oliver Wittke nicht um die Positionierung des Oberbürgermeisters sorgen. In Pressemitteilungen der Stadt im Juli und im September 2016 hat der Oberbürgermeister seine Haltung klar und deutlich öffentlich gemacht und seitdem mehrfach gegenüber den Vertretern der Landesregierung unmissverständlich vertreten. Zuletzt erst am vergangenen Freitag in einem Gespräch in Düsseldorf.
Hier ist die Haltung von Oberbürgermeister Frank Baranowski eindeutig: „Integration findet im Wesentlichen in den Kommunen statt. Ich erwarte nach wie vor eine gerechte Beteiligung an den Bundesmitteln, wie es etwa Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vormachen, wo die Bundesmittel zwischen Land und Kommunen aufgeteilt werden.“
Frank Baranowski unterstützt daher auch in vollem Umfang die Forderung des NRW-Städtetages, einen angemessenen Anteil der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterzugeben und zusätzlich eigene Mittel für die Integration beizusteuern.
Viele wichtige Integrationsmaßnahmen, wie der Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen, lassen sich in Gelsenkirchen nur verwirklichen, wenn ihre Finanzierung auskömmlich geregelt wird.