07. März 2017, 11:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Mit der Bitte, aus ersparten Hilfsmitteln des Bundes für die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt in Gelsenkirchen entstandene Kosten von rund 575.000 Euro auszugleichen, hat sich jetzt Oberbürgermeister Frank Baranowski an die Ministerpräsidenten der beiden Länder gewandt.
Diese Summe hat die Stadt Gelsenkirchen 2016 allein an Kosten der Unterkunft für 350 anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte ausgegeben, die eigentlich den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt zugeteilt worden waren.
In einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) mit dem Titel „Geld vom Bund: Sachsen und Sachsen-Anhalt profitieren von Phantomflüchtlingen“ wurde darüber berichtet, dass die beiden Bundesländer zusammen rund 6,2 Millionen Euro für anerkannte Flüchtlinge erhalten haben, obwohl die Flüchtlinge in andere Bundesländer weiter gezogen sind.
Gelsenkirchen hat für 2016 selbst unter Berücksichtigung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für geflüchtete Menschen immer noch einen Eigenanteil von rund einer Million Euro für die Kosten der Unterkunft zu tragen. In den kommenden Jahren wird noch sehr viel Geld für die Integration in die Hand genommen werden müssen.
Mit dem Schreiben stellt die Stadt nun ihre Kosten für die Menschen in Rechnung, bei denen nachvollziehbar war, dass sie nach Sachsen und Sachsen-Anhalt zugewiesen waren, jedoch ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen genommen haben. Frank Baranowski: "Sachsen und Sachsen Anhalt haben für die Unterbringung von Flüchtlingen Geld vom Bund erhalten. Diese Menschen haben aber gar nicht dort gelebt und somit auch keine Kosten verursachen können. Es geht hier um Solidarität zwischen Ländern und Kommunen! Wir erwarten, dass die beiden Länder das Geld, dass sie erhalten, aber gar nicht benötigt haben, an uns weiterleiten."