09. Februar 2017, 10:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen hat mit Wirkung vom 8. Februar 2017 die Anordnung zur Aufstallung vom 21. Dezember 2016 zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben. Die Aufhebung bezieht sich nur auf das Stadtgebiet von Gelsenkirchen. Geflügelzüchter aus Nachbarkreisen oder Nachbarstädten müssen die Anordnung der jeweils zuständigen Behörden beachten.
Bei Fragen zur Aufstallungspflicht steht das Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, unter der Rufnummer 0209 – 940 90 0 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.