20. Januar 2017, 11:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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In Gelsenkirchen gehen den Grundstückseigentümern in den kommenden Tagen die Jahresbescheide über Grundbesitzabgaben 2017 zu. Sie werden einheitlich ab dem 25. Januar versendet. In diesem Jahr werden rund 70.000 Bescheide zugestellt.
Die Empfänger erhalten die Bescheide über die die Grundsteuer und im Regelfall auch über die Gebühren für Müllabfuhr (Restmüll und Bioabfall), die Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Grundsteuer und die Gebühren werden für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt und einheitlich zu den Fälligkeitsterminen 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. erhoben.
Im Vergleich zu den Vorjahren erfolgt der Versand deutlich früher und gewährt den Bürgerinnen und Bürgern eine längere Zeitspanne bis zur ersten Fälligkeit am 15. Februar.