13. Januar 2017, 10:52 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Pressestelle der Bezirksregierung Münster bestätigt die Aussagen der Stadt Gelsenkirchen zum Paragraphen 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die folgende Pressemeldung hat die Bezirksregierung gestern herausgegeben:
„Münster/Gelsenkirchen. In den letzten Tagen häuften sich in Gelsenkirchen die Kommentare zu einer angeblich von der Bezirksregierung Münster getroffenen Aussage bezüglich der Einspruchsmöglichkeiten von Bürgern gegen die Sanierung des Marthawegs nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Die dazu von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) getroffenen Aussagen (veröffentlicht am 9. und 12. Januar) sind falsch. Die Bezirksregierung wurde lediglich um eine allgemeine Rechtsauskunft nach GO NRW zu allgemeinen Straßenbauprojekten gebeten. Diese wurde, ohne dass die Bezirksregierung zu einer Rechtsauskunft verpflichtet war, erteilt und zwar ausdrücklich nicht zu einem konkreten Einzelfall.“