10. Januar 2017, 15:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Im Bild (v.l.n.r): Bezirksschornsteinfeger Kreisobmann Christian Braasch (Kehrbezirk Resse), Oberbürgermeister Frank Baranowski, Thomas Planz (Kehrbezirk Hassel und Buer) und Stephan Planz (Kehrbezirk City/Schalke).. Bildrechte: Gerd Kaemper
Die Kreisgruppe Gelsenkirchen der Schornsteinfeger-Innung hat zu Beginn des neuen Jahres Oberbürgermeister Frank Baranowski in seinem Dienstsitz im Hans-Sachs-Haus einen Besuch abgestattet. Traditionell überbringen die Schornsteinfeger persönlich ihre Neujahrsgrüße in den ersten Tagen des Jahres und wollen als „Glücksbringer“ dem Oberbürgermeister die besten Wünsche für das vorausliegende neue Jahr übermitteln. Mit im Gepäck: der aktuelle Schornsteinfeger-Kalender.
Den Besuch beim Oberbürgermeister nutzen die Bezirksschornsteinfeger, um auf ein aktuelles Thema aufmerksam zu machen. In diesem Jahr erinnern sie noch einmal an die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt in allen Wohngebäuden eine Rauchwarnmelderpflicht. Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen.
Vorgeschrieben wird je ein Rauchwarnmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen. Die Anschaffung und Montage der Geräte liegt in der Pflicht des Eigentümers. Ferner ist dieser auch für Reparaturen und Austausch der Rauchwarnmelder zuständig.
Die Wartung der Geräte fällt in dem Zuständigkeitsbereich des Mieters.
In Mehrfamilienhaushalten können funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden.