05. Januar 2017, 10:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 05. Januar 2017, 10:43 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Die schriftliche Jägerprüfung 2017 der Unteren Jagdbehörde Gelsenkirchen findet am 24. April 2017, 15 Uhr, im Hans-Sachs-Haus, Sitzungszimmer Zenica (Raum 466), Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen statt.
Die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung finden ebenfalls in der 17. Kalenderwoche statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig vorher festgelegt. Für die Teilnahme ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 220 Euro zu entrichten.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 23. Februar 2017 bei der Unteren Jagdbehörde, Referat Recht und Ordnung, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sind unter www.gelsenkirchen.de oder bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
2. ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
3. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.