24. November 2016, 11:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bei einer gemeinsamen Objektprüfung an der Kurt-Schumacher-Straße, der Grenzstraße, der Bismarckstraße und in zwei Gebäuden an der Florastraße konnten am Mittwoch durch den Kommunalen Ordnungsdienst, die Wohnungsaufsicht, die Bauaufsicht, das Integrationscenter und die Polizei Gelsenkirchen erhebliche baurechtliche Mängel festgestellt werden.
Alle Objekte sind zwar grundsätzlich mit Strom und Wasser versorgt, allerdings waren Zuleitungen und Zähler nicht überall im vorgeschriebenen Zustand. In einigen Fluren standen brennbare Materialien, die von den Bewohnern auf Anweisung entfernt wurden. Ein in einem Gebäude angemeldetes Gewerbe konnte nicht festgestellt werden. Es wird daher von Amts wegen abgemeldet.
In dem Gebäude an der Grenzstraße wurden erhebliche Wasserschäden und weitere diverse Mängel im Sanitärbereich festgestellt Außerdem verfügt das Objekt über keine funktionierende Heizung. Eine Wohnung im dritten Obergeschoss musste wegen fehlender Fluchtwege und weiterer baurechtlicher Mängel für unbewohnbar erklärt werden.
In einem Gebäude an der Florastraße wurden fünf nicht gemeldete Personen angetroffen. Sie wurden zur Anmeldung aufgefordert. Die Polizei konnte hier drei Haftbefehle vollstrecken. Auch in dem Nachbargebäude wurden fünf nicht gemeldete Personen angetroffen und zur Anmeldung aufgefordert. In diesem Gebäude heizten die Bewohner mit einem Elektrogrill. Dies wurde vor Ort untersagt und unterbunden.
Parallel zu den Objektprüfungen wurden erneut die Fahrzeuge im Umfeld kontrolliert und durch den Kommunalen Ordnungsdienst, das Referat Umwelt und den Verkehrsüberwachungsdienst der Polizei überprüft.