22. November 2016, 13:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Da in mehreren Bundesländern sowie im Kreis Wesel, der Stadt Hagen und am Möhnesee die Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt wurde und in etlichen Bundesländern zahlreiche Funde von H5N8 bei verendeten Wildvögeln bestätigt worden sind und sich der Kreis der betroffenen Länder kontinuierlich erweitert, ist mit einem vergleichbaren Geschehen auch in Gelsenkirchen zu rechnen.
In Nordrhein-Westfalen und damit auch in Gelsenkirchen wurden Geflügelausstellungen, -märkte und ähnlichen Veranstaltungen (z. B. ein Ausstellen auf Weihnachtsmärkten) für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse untersagt.
Von diesen Ansammlungen von Geflügel und dem Publikum, das wiederum der Geflügelhaltung üblicherweise eng verbunden ist und aus unterschiedlichsten Regionen zur Beschickung oder dem Besuch der Veranstaltungen anreist, geht trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potenzielles Risiko der Erregerverbreitung aus. Gemessen an den gravierenden Folgen einer Infektion mit dem Influenza-Virus H5N8 für die betroffenen Bestände und auch die betroffenen Regionen ist es erforderlich, Geflügelausstellungen und -märkte oder ähnliche Veranstaltungen zu untersagen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeige-pflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.
Der Wildvogelzug mit potentiell virusbehafteten Vögeln hält noch länger an und damit erhöht sich weiterhin das Risiko der Erregereinschleppung. Dem müssen Maßnahmen entgegen gesetzt werden, die die Ein- oder Verschleppung der Geflügelpest minimieren soll.
Infektionen des Menschen mit diesem H5N8 Virus wurden bislang nicht bekannt; dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden.