17. November 2016, 15:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Oberbürgermeister Frank Baranowski hat sich heute irritiert über die Berichterstattung zu einem Fall eines straffälligen rumänischen Staatsbürgers gezeigt, dessen Auslieferung auf Grund eines in seinem Heimatland zu kleinen Haftraums nicht möglich ist. Gleichzeitig ist dem Bericht nach eine Vollstreckung der Strafe in Deutschland nicht möglich, so dass die betroffene Person sich trotz Verurteilung in Deutschland frei bewegen kann.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Es mag ja sein, dass der Europäische Gerichtshof diese völkerrechtlich verbindliche Hürde als Maßstab für die Abschiebung in ein Land der Europäischen Union anlegt, für mein eigenes Rechtsempfinden kann und darf es aber nicht sein, dass ein verurteilter Straftäter in unserer Stadt frei herumlaufen darf, weil in seinem Heimatland die Gefängniszellen zu klein sind. Hier muss der Gesetzgeber eine Lösung finden, die eine angemessene alternative Umsetzung des Urteils vorsieht. Keine Strafe nach nachgewiesenen Straftaten kann jedenfalls nicht die Lösung sein.“
Oberbürgermeister Frank Baranowski hat sich heute noch einmal durch die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm den Vorgang bestätigen lassen. „In diesem Zusammenhang stellt sich mir und vermutlich auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Frage, warum ein Land Mitglied der Europäischen Union ist, das die völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards nicht einhält.“