20. Oktober 2016, 11:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Erneut standen am Dienstag baurechtliche Mängel im Mittelpunkt verschiedener Objektprüfungen durch das Interventionsteam Zuwanderung EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen. Überprüft wurden drei Wohngebäude an der Xantener Straße und jeweils ein Gebäude an der Feldhauser Straße, am Röttgersweg und an der Polsumer Straße. Dabei konnten verschiedene baurechtliche Verstöße festgestellt werden. Zudem wurden 33 Personen abgemeldet, da sie offensichtlich in den betroffenen Objekten nicht mehr wohnen.
In einem Gebäude an der Xantener Straße wurden zahlreiche nicht gemeldete Personen angetroffen. Außerdem musste der Eigentümer wegen verschiedener baulicher Mängel zur sofortigen Nachbesserung im Gebäude aufgefordert werden. In dem Nachbargebäude wurden ebenfalls nicht gemeldete Personen angetroffen und zur Anmeldung aufgefordert. Auch in einem weiteren Gebäude an der Xantener Straße wurden nicht angetroffene Personen abgemeldet. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Örtlichkeit in regelmäßigen Abständen weiterhin überprüfen.
In dem Gebäude an der Feldhauser Straße wurde ein erheblicher Wasserschaden festgestellt. Zudem war weder im Hausflur noch im Keller eine funktionierende Stromversorgung vorhanden. Auch in diesem Gebäude wurden nicht gemeldete Personen angetroffen. 21 gemeldete Personen wohnen dort offensichtlich nicht mehr.
Im Gebäude am Röttgersweg wurden Brandlasten im Treppenhaus festgestellt, die zum Teil direkt durch die Bewohner entfernt werden konnten. Die Nutzung des Dachgeschosses wird durch die Bauordnung noch näher auf Zulässigkeit geprüft.
Zum Abschluss hat das Interventionsteam ein Gebäude an der Polsumer Straße überprüft. Von 28 gemeldeten Personen konnten 24 angetroffen und überprüft werden. Eine Person konnte abgemeldet werden. Im Dachgeschoss sowie im ersten Obergeschoss wurde eine deutliche Schimmelbildung festgestellt. Im zweiten Obergeschoss wurde zudem eine illegale Verkabelung entfernt. Keller und Treppenhaus weisen erhebliche Brandlasten auf, die entfernt werden müssen.
Parallel zur Objektprüfung wurden wieder Fahrzeuge im Umfeld der Gebäude überprüft und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet.