05. September 2016, 11:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 geboren sind, werden am 1. August 2017 schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt am Montag, 12. September 2016.
Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass rechtzeitig vor Schulbeginn noch an Sprachdefiziten gearbeitet werden kann: Soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, können diese durch Sprachförderkurse beseitigt werden, die bis zur Einschulung durchgeführt werden.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung der Stadt Gelsenkirchen erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Erziehungsberechtigten an der gewünschte Grundschule abzugeben und erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Erziehungsberechtigten werden darüber hinaus gebeten, das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes unbedingt mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, 31. August 2017. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich informiert.
Für weitere Fragen stehen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Erziehung und Bildung unter der Rufnummer 169-9124 zur Verfügung.