08. Juli 2016, 11:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Für die Kommunen ist es zunächst eine gute Meldung: Bund und Länder haben ihren Streit über die Kosten für die Integration der Flüchtlinge beigelegt. Die Länder bekommen vom Bund bis 2018 sechs Milliarden Euro zusätzlich. Über die Verwendung können die Länder frei entscheiden. Zudem zahlt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Gelder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Das ist ein Verhandlungserfolg der Länder. Das Geld wird in den Kommunen für die Integrationsarbeit dringend benötigt. Wir müssen nun aber sicherstellen, dass es auch bei uns ankommt. Mit den Zusagen des Bundes ergibt sich nun eine Planungssicherheit für immerhin drei Jahre.“
Bei der Verteilung der Integrationspauschale pocht Gelsenkirchens Oberbürgermeister auch auf eine gerechte Verteilung der Mittel: „Gelsenkirchen ist durch eine überproportionale Zuteilung an Flüchtlingen und durch die bisher noch fehlende Wohnsitzauflage bereits jetzt stärker belastet als andere Kommunen. Das muss bei der Zuteilung der Integrationspauschale zwingend berücksichtigt werden.“
Auch die zugesagte Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für die anerkannten Flüchtlinge und Asylbewerber ist eine Entlastung für die Kommunen. Sie ist aber nicht ausreichend, da durch die Integration in den Kommunen auch andere erhebliche Kosten etwa für Personal, Kindertagesstätten, Sozialarbeit, Schulausstattung oder die Organisation von Arbeitsmöglichkeiten zukommen.
Frank Baranowski: „Auch wenn jetzt die Erstaufnahme und Unterbringung gesichert ist, benötigen wir eine zusätzliche Pauschale des Bundes für weitergehende Integrationskosten und auf der Basis der Zahl der anerkannten und in der Kommune lebenden Asylbegehrenden."