15. Juni 2016, 15:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Zum zukünftigen Umgang mit jugendlichen salafistischen Tätern haben sich heute zum ersten Mal in NRW neun verschiedene behördliche Institutionen und Organisationen im Gelsenkirchener Hans-Sachs-Haus auf Einladung der Stadt getroffen und auf eine engere Zusammenarbeit verständigt. Oberbürgermeister Frank Baranowski hatte die rund 20 Teilnehmer zu dem Arbeitsgespräch eingeladen.
Am Runden Tisch nahmen teil: Polizei, Staatsanwaltschaft, Innenministerium, Bezirksregierung, der Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe (IFAK, Wegweiser), Schulaufsicht (vier Vertreter), Regierungspräsident, freie Träger der Jugendgerichtshilfe, Jugendgericht (Amts- und Landgericht), Jugendamt (verschiedenste Stellen) sowie die Stabstelle für Kommunale Prävention.
„Radikalisierte junge Menschen, die sich miteinander vernetzen, sind landesweit ein neues Phänomen und stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar“, betont Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir als unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben die Kommunikation und Kooperation ressortübergreifend nachhaltig verbessern.“
Durch die bisherige (Präventions-)Arbeit (z.B. Netzwerk Salafismus) der verschiedenen Akteure blieben die Täter zwar nicht im Dunkeln, ob ein salafistisch-radikalisierter Jugendlicher aber an seiner Ideologie weiter festhält und die Gefahr besteht, dass er weitere Straftaten begeht, blieb bisher verborgen.
So wurden im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen bisher fünf Jugendliche festgenommen. Bei dem Treffen im Hans-Sachs-Haus ging es nicht um eine Einzelfall-, sondern um eine Gesamtbetrachtung. „Wir haben festgestellt, dass es Parallelen gibt“, so der Oberbürgermeister.
Eingangs ging es unter anderem um die Frage, welche Faktoren die Kommunikation und den Informationsfluss der Behörden erschweren. Dabei wurde deutlich, dass gesetzliche Vorgaben zum besonderen Schutz von Jugendlichen, beispielsweise bei Strafverfahren, Barrieren (§§ 12 bis 22 EGGVG) darstellen. Anders als erwachsene Straftäter stehen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) unter besonderem gesetzlichem Schutz.
Die Teilnehmer einigten sich auf fünf Eckpunkte, die auch landesweit als Vorbild für ein gemeinsames Verfahren dienen können und somit Vorbildcharakter haben:
- Weiterer Ausbau der Fortbildungsangebote für Lehrer und Pädagogen der Jugendhilfe
- Netzwerk aller Beteiligten läuft beim Jugendamt der Stadt zusammen
- Handreichung Salafismus für Schulen: Das bereits bestehende Handbuch für sichere Schulen (z. B.: Amokläufe) soll um das Thema Salafismus ausgeweitet werden
- Das Zentrale Interdisziplinäre KrisenTeam (ZiT), bestehend aus Schulberatung, Jugendamt, Polizei soll auch auf Salafismus ausgeweitet werden werden.
- Etablierung gemeinsamer Lageeinschätzungen mit Warnstufen.
Zum letzten Punkt trifft sich eine Koordinierungsgruppe noch vor der Sommerpause, um die gemeinsame Vorgehensweise auszuarbeiten. Die strafrechtlich auffälligen radikalisierten Täter unter 21 Jahren werden in den gemeinsamen Fokus der behördlichen Institutionen genommen und unter eine kontinuierliche Beobachtung gestellt, so dass alle beteiligten Behörden über eine gemeinsame Lageeinschätzung mit Warnstufen ständig über den aktuellen Sachstand informiert sind und abgestimmt handeln können.