10. Mai 2016, 16:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Polizei wird in Zukunft weitere Kontrollen an der Kurt-Schumacher-Straße durchführen. Foto: Stadt Gelsenkirchen.
GE. Bei einer dreistündigen Polizeikontrolle wurden am Dienstagvormittag, 10. Mai 2016, 21 LKW angehalten und mit einer Bußgeldstrafe belegt, da sie sich nicht an das Durchfahrtsverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung Süden gehalten haben. In Zukunft soll es weitere Kontrollen geben.
Die zur Feinstaubreduzierung beschlossene Umleitung für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen in Fahrtrichtung Süden wurde im vergangenen Jahr umgesetzt: Seit Dezember 2015 hängt die entsprechende Beschilderung entlang der Kurt-Schumacher-Straße.
„Das Durchfahrverbot für LKW gehört zu einer Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub, die im Jahr 2012 begannen“, so Jürgen Kellermann, Abteilungsleiter Verkehrsordnung. So wird durch Aufteilung der Spuren ein Teil des Verkehrs über die Uferstraße geleitet. Durch eine Anpassung der grünen Welle konnte der Verkehrsfluss optimiert werden. Außerdem wurde das Tempolimit von 60 auf 50 Stundenkilometer reduziert, das Linksabbiegen in die Hubertusstraße unterbunden sowie die Bushaltestelle Schalker Meile verlegt.
„Wir sind auf einem guten Weg, die Messwerte für Feinstaub einzuhalten, sagte Dr. Gerd Osadnik, Leiter des Umweltreferates. „In den beiden Vorjahren gab es keine Überschreitung der zulässigen 35 Tage. In diesem Jahr wurden bislang lediglich 13 Überschreitungstage verzeichnet. Drei Jahre in Folge müssen die Werte eingehalten werden, dann haben wir unser Ziel erreicht“, so Dr. Gerd Osadnik.
Redaktioneller Hinweis: Foto anbei. Nachweis: Stadt Gelsenkirchen.