28. April 2016, 15:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Oberbürgermeister Frank Baranowski begrüßt den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf, der die Sozialleistungen für zugewanderte EU-Bürger drastisch einschränkt.
Nach den bisherigen Regelungen drohten den Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe auch vor dem Hintergrund aktueller Urteile des Bundessozialgerichtes bei einem anhaltenden Zuzug von Unionsbürgerinnen und -bürgern erhebliche Mehrbelastungen. Gelsenkirchen ist eine der Kommunen, die besonders hohe Zuzüge insbesondere aus Rumänien und Bulgarien zu verzeichnen haben.
Frank Baranowski: „Ich halte den jetzt vorgeschlagenen Weg für absolut richtig und gut. Die von der Bundesarbeitsministerin zügig auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative wird erhebliche Mehrkosten von den Kommunen abwenden. Die Städte und Gemeinden haben bereits jetzt kaum zu schulternde finanzielle Belastungen. Sie wären mit den befürchteten hohen Zusatzkosten überfordert.“
Gleichzeitig sieht Frank Baranowski die Europäische Union in der Pflicht. Auch dort seien die Hausaufgaben zu erledigen. Kritisch müsse hinterfragt werden, was konkret die Gründe für den verstärkten Zuzug sind und welche Maßnahmen hier getroffen werden können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass EU-Bürger, die in Deutschland leben, aber hier nicht arbeiten, in Zukunft grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind. Ansprüche auf Hartz IV soll es dann erst nach fünf Jahren geben. Dadurch soll einer unangemessenen Überbeanspruchung der sozialen Sicherungssysteme der Aufnahmestaaten und Wanderungen zum Bezug von Sozialhilfe vorgebeugt werden.