08. März 2016, 11:07 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine effektive und kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist, desto lauter wird das vom Fahrzeug verursachte Geräusch. So kann eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer eine Pegelminderung um 2 bis 3 Dezibel dB(A) bewirken.
Für die Feldmarkstraße gilt ab dem 10. März in den Nachtstunden eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 Stundenkilometer. Auch die Ampelanlagen wurden erneuert. (Feldmarkstraße/ Boniverstraße, Feldmarkstraße/ Küppersbuschstraße und Feldmarkstraße/Hans-Böckler-Allee) um den Verkehrsfluss anzupassen. Ebenfalls ab 10. März gilt ein Tempolimit auf der Rotthauser Straße.
Akustisch sind die höchsten Verbesserungen zu erwarten, wenn sowohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt als auch ein stetigerer Verkehrsfluss – auch als Grüne Wellen bezeichnet - erreicht werden kann. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses wirkt sich aber nicht nur positiv auf die Schallemissionen, sondern auch auf die Luftreinhaltung aus, da ein Großteil der Feinstaubimmissionen auf Abrieb und Aufwirbelungen zurückgeht. So verspricht die Reduzierung von Brems- und Beschleunigungsvorgängen durch eine Koordinierung von Lichtsignalanlagen, eine Reduzierung der Lärmbelastung bis circa 2 dB(A).
2011 wurde der Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet fortgeschrieben. Er enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, deren Umsetzung zu einer Verringerung der Luftschadstoffbelastung in den letzten Jahren geführt hat. Im gleichen Maße, wie die Luftverschmutzung verringert wird, wird auch daran gearbeitet, die Lärmbelastung der Umwelt zu reduzieren. So wurde in Gelsenkirchen mit Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans 2010, der 2013 fortgeschrieben wurde, eine Grundlage geschaffen, an besonders lärmempfindlichen Straßenabschnitten im Stadtgebiet mit gezielten Maßnahmen erste Schritte einzuleiten. Dabei versucht die Stadt Gelsenkirchen Handlungsfelder umzusetzen, die auch für die Luftreinhalteplanung und den Klimaschutz von Vorteil sind.
Aus diesem Grund wurde 2011 von den Referaten Umwelt und Verkehr eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, in die alle Straßenabschnitte einbezogen wurden, für die der konkrete Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2010 die genauere Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. einer Lichtsignalanlagenkoordinierung empfohlen hatte.
Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen Handlungsempfehlungen für alle untersuchten Streckenzüge auf, die im Rahmen der „kleinräumigen Maßnahmenplanung“ aufgegriffen werden sollen. Der Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften hat am 29. Januar 2015 ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Empfehlungen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die empfohlenen Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 Stundenkilometer nachts sowie eine darauf angepasste Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf der Feldmarkstraße von der Boniverstraße bis zur Hans-Böckler-Allee und der Rotthauser Straße von der Hartmannstraße bis zur Haydnstraße umzusetzen.