15. Januar 2016, 11:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen weist auf die Neuregelung des Wohngeldrechts hin. Zum 1. Januar 2016 wurde erstmals nach sieben Jahren das Wohngeld erhöht. Für Personen, die bereits Wohngeld erhalten, prüft die Wohngeldstelle von Amts wegen, ob höhere Beträge gezahlt werden können. Personen, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, können ihre Ansprüche prüfen lassen.
Anträge können in den Bürgercentern (Hans-Sachs-Haus, Rathaus Buer, Schloss Horst) und bei der Wohngeldstelle (Vattmannstraße 2 - 8) abgeholt und abgegeben werden. Wer ein persönliches Beratungsgespräch wünscht, kann telefonisch unter 0209 169-0 einen Termin vereinbaren.