20. Januar 2016, 11:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 20. Januar 2016, 11:10 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Buer befindet sich derzeit in einem Neuordnungsprozess. Künftig werden die kirchlichen Einrichtungen der Trinitatis-Gemeinde im Umfeld der Apostelkirche an der Horster Straße gebündelt. In diesem Zusammenhang sollen die kirchlichen Einrichtungen an der Westerholter Straße – bestehend aus der denkmalgeschützten Stephanuskirche, dem Stephanushaus und dem Pfarrhaus – aufgegeben werden.
Vorgesehen ist auf dem kirchlichen Grundstück an der Westerholter Straße 92 bis 94 der Neubau einer Seniorenresidenz mit ergänzenden seniorengerechten Wohnungen anstelle des bisherigen Pfarrhauses und des Gemeindehauses (Stephanushaus). Die Stephanuskirche selbst wird erhalten und soll der Seniorenresidenz künftig als Veranstaltungsstätte dienen, aber auch für gelegentliche Gottesdienste und andere kirchliche Feste zur Verfügung stehen.
Um das Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (Nummer 423) erforderlich. Bei einer Bürgeranhörung besteht die Möglichkeit, die vorgestellte Planung zu diskutieren am:
Dienstag, 26. Januar 2016, 18 Uhr,
Stephanushaus, Westerholter Straße 94,
45894 Gelsenkirchen.