22. Dezember 2015, 12:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
In diesen Tagen lässt Oberbürgermeister Frank Baranowski keine Gelegenheit aus allen Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern, die sich in der Flüchtlingshilfe eingesetzt haben zu danken: „Die Flüchtlinge, die in den letzten Wochen in Gelsenkirchen Schutz fanden, wurden mit einer außergewöhnlichen Hilfsbereitschaft empfangen. Viele Menschen haben sich für Flüchtlinge und ihre Familien engagiert. Vereine, Kirchengemeinden und Nachbarschaften wurden aktiv, Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen haben geholfen. Dieses großartige Engagement zu sehen, das tut einfach gut. Das macht mich ein weiteres Mal stolz auf unser Gelsenkirchen.“
Nicht nur die Bereitschaft zum freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement für die Flüchtlinge ist nach wie vor ungebrochen, das ist auch bei Sach- und Geldspenden so: Innerhalb von 9 Wochen sind 28.127,71 Euro auf das Flüchtlingskonto der Stadt eingezahlt worden.
Das Geld soll zielgerichtet, aber auch unbürokratisch und alltagspraktisch für eine erfolgreiche Gestaltung der Integrationsarbeit vor Ort eingesetzt werden. So können zum Beispiel freiwillige und ehrenamtliche Initiativen schnell Zugang zu flexiblen Finanzmitteln erhalten. Erste Auszahlungen sind bereits vergangene Woche an Freiwilligenorganisationen gegangen, beispielsweise für Unterrichtsmaterial in Sprachkursen. Auch ein Begegnungsfest mit rund 100 minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Familie nach Gelsenkirchen gekommen sind, wurde unterstützt. Ebenso ein weihnachtliches Willkommensfest auf Initiative von Eltern für die Bewohner der Unterkunft der Wildenbruchhalle.
Spendenkonto der Stadt Gelsenkirchen
Sparkasse Gelsenkirchen
Verwendungszweck: „Flüchtlingshilfe“
IBAN: DE62 4205 0001 0101 0007 74
BIC: WELADED1GEK
Spenden für die Flüchtlingshilfe können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zum Nachweis reicht – unabhängig von der Höhe der Spende - der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug des Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking. Eine formelle Zuwendungsbestätigung der Stadt Gelsenkirchen ist daher nicht erforderlich.