02. Dezember 2015, 10:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bauordnung und die Wohnungsaufsicht der Stadt Gelsenkirchen haben zwei weitere Wohnungen in Gelsenkirchen Bulmke-Hüllen für unbewohnbar erklärt. Die Wohnungen an der Bulmker Straße befinden sich in einem von Zuwandererfamilien bewohnten Mehrfamilienhaus. Bei einer Objektprüfung am 8. November 2015 sind bei mehreren Wohnungen im Haus gravierende Mängel festgestellt worden, welche eine Ankündigung der Räumung dieser Wohnungen zur Folge hatte. Die Bewohner wurden über die anstehenden Räumungen in Landessprache in Kenntnis gesetzt.
Beim Räumungstermin waren die Bewohner bereits verzogen oder gaben an, bereits neuen Wohnraum gefunden und bezogen zu haben. Die Wohnungen wurden im Anschluss durch die Bauordnung bzw. die Wohnungsaufsicht gegen Zutritt gesichert und versiegelt.
Weitere Bewohner des Hauses sind bereits ohne Aufforderung ausgezogen, sodass das Gebäude insgesamt unbewohnt ist. Nach der Reinigung des Innenhofes wird das Eingangstor versiegelt.
Das Gebäude darf erst wieder bewohnt werden, wenn die einzelnen Mängel durch die Eigentümer beseitigt wurden.