26. November 2015, 16:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Rat der Stadt hat heute die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 verabschiedet.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Gelsenkirchen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, weist im Ergebnisplan 961.247.244 Euro aus. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 1.005.908.677 Euro entgegen.
Der Ergebnisplan weist damit einen Negativsaldo in Höhe von 44.661.433 Euro auf. Um diesen Betrag wird die allgemeine Rücklage verringert. Das Eigenkapital reduziert sich um diesen Betrag.
Der Haushaltsanierungsplan sieht weiterhin den nach dem Stärkungspaktgesetz geforderte Haushaltsausgleich in den Jahren 2018 (+176.922 Euro) und 2021 (+ 28,95 Mio. Euro) vor.
Gleichzeitig mit dem regulären Haushalt ist am Nachmittag abschließend über die 100 Vorschläge der Bestenliste des zweiten Bürgerhaushalts entschieden worden. Von den Vorschlägen wurden 25 positiv beschieden, das heißt sie sollen in den nächsten Monaten (zum Teil in modifizierter Form) verfolgt und umgesetzt werden.