26. Oktober 2015, 10:52 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stabstelle Zuwanderung EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat gestern in den Morgenstunden gemeinsam mit der Polizei zwei Wohnhäuser in Gelsenkirchen Bulmke überprüft. Das Haus an der Bulmker Straße 59 ist seit über einem halben Jahr Gegenstand von vielfältigen Beschwerden. Zuletzt hatten Anwohner in einem direkten Gespräch mit der Stabsstelle Zuwanderung die Schwierigkeiten aufgezeigt.
Da alle bisher üblichen Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von Integrationslotsen vor Ort, nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt haben, war am Sonntag ein konsequentes Einschreiten der Verwaltung notwendig.
Nach der Kontrolle wurde festgelegt, dass das Gebäude bis zum 30. November 2015 vollständig geräumt sein muss. Eine Wohnung wurde direkt verschlossen, zwei weitere Wohnungen müssen bis heute (Montag, 26. Oktober 2015) geräumt werden. Zwei Familien müssen ihre Wohnungen bis zum 29. Oktober 2015 verlassen.
Die Mieter der drei verbliebenen Wohnungen werden ihre Wohnungen bis Ende November räumen müssen. Alle angetroffenen Personen wurden in Landessprache über die bevorstehende Räumung in Kenntnis gesetzt.
Gravierende Mängel in den Wohnungen, Feuchtigkeitsschäden und illegale Verkabelungen führen in den meisten Fällen zur Unbewohnbarkeit. Zudem hat sich eine Vielzahl von Personen ohne gültigen Mietvertrag und ohne Anmeldung im Gebäude aufgehalten. Alle Personen wurden durch die anwesenden Polizeibeamten überprüft, dabei konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden.
Bei einer weiteren Überprüfung an der Wanner Straße 132 wurden ebenfalls gravierende Mängel in fast allen Wohnungen festgestellt. Dies führte bei einer Wohnung zur sofortigen Räumung. Bis auf eine Wohnung, müssen nunmehr alle Wohnungen in gestuften Fristen verlassen werden. Auch hier wurden die Bewohner in Landessprache auf die bevorstehenden Maßnahmen hingewiesen.
Die Bewohner der geräumten Wohnungen gaben an, zunächst bei Verwandten unterzukommen. Ein Einschreiten der Mitarbeiterin des Jugendamtes war nicht erforderlich.
An dem Einsatz waren der Kommunale Ordnungsdienst, die Wohnungsaufsicht, die Bauordnung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und der Außendienst des JobCenters beteiligt. Parallel hat der Verkehrsüberwachungsdienst Fahrzeuge in der Umgebung kontrolliert und dabei ein Fahrzeug abgeschleppt und drei Verwarnungsgelder ausgesprochen. Begleitet wurde die Überprüfung durch die Polizei.
Der KOD wird beide Anschriften in den nächsten Tagen täglich kontrollieren und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einleiten.