15. Oktober 2015, 12:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt in einem Bescheid mitgeteilt, dass der Stadt Gelsenkirchen insgesamt 42,2 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zur Verfügung stehen. Die Förderung geht auf das vom Bund beschlossene "Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern" zurück. Die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Kommunen in NRW hat das Land NRW in einem entsprechenden Gesetz geregelt.
Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Investitionsfähigkeit finanzschwacher Kommunen. Dies beinhaltet gleichermaßen die Möglichkeit, Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur vornehmen zu können wie auch die Finanzierung bereits geplanter Maßnahmen durch die Fördermittel zu erleichtern.
„Der Einsatz der Fördermittel für Maßnahmen, die ohnehin in den kommenden Jahren geplant und teilweise auch bereits Gegenstand der Haushaltsplanung sind, entlastet den Haushalt der Stadt Gelsenkirchen und erleichtert uns damit die zwingende Haushaltssanierung.“ konstatiert Stadtkämmerin Karin Welge. „Darüber hinaus ergeben sich so selbstverständlich auch Spielräume für Investitionen, die wir in den letzten Jahren nicht durchführen konnten“.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 20. August ein Bündel von Sofortmaßnahmen beschlossen, das in der Sitzung am 1. Oktober 2015 um weitere Punkte erweitert worden ist.
Vorbehaltlich einer endgültigen Feststellung der Förderfähigkeit durch das Land konnten so schon 15,5 Millionen Euro für die Schwerpunkte Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur eingeplant werden.
Mit den verbleibenden Fördermitteln von rd. 28,7 Mio. € plus den Eigenanteilen der Stadt können somit noch städtische Investitionen in Höhe von rd. 31,8 Mio. € finanziert werden.
Die Stadt prüft über die Sofortmaßnahmen hinaus für weitere Maßnahmen, ob sie für eine Finanzierung mit Mitteln des KInvFG geeignet sind. Maßgebliche Kriterien sind dabei insbesondere die Förderfähigkeit nach den Vorgaben des Gesetzes sowie die gesicherte Durchführung im Förderzeitraum bis 2018.
Folgende Sofortmaßnahmen hat der Rat der Stadt bereits beschlossen:
- Kurt-Schumacher-Straße (von Berliner Brücke bis Freiligrathstraße), Einbau von lärmoptimiertem Asphalt;
- Verstetigung des Verkehrsflusses durch die Optimierung von Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Florastraße/Overwegstraße;
- Verstetigung des Verkehrsflusses auf dem Streckenabschnitt Turfstraße – Schmalhorstraße u.a. durch eine Optimierung der Lichtsignalanlagen;
- Lärmminderung durch eine Verbesserung von Lichtsignalanlagenkoordinierung (Grüne Welle) an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet (2015 auf der Feldmarkstraße und der Rotthauser Straße);
- Ersatzneubau des Umkleide- und Duschtraktes für die Bezirkssportanlage Oststraße 3 mit Umkleiden und Duschbereichen, Schiedsrichterumkleiden, Technikräumen, Behinderten-WC und barrierefreien Zugängen;
- De-la-Chevallerie-Straße, Verstetigung des Verkehrsflusses, Einrichtung eines signalisierten Linksabbiegers zum Zentralen Omnibusbahnhof Buer Rathaus zur Vermeidung von Umwegen und zeitintensiven Umfahrten der Buslinien; Erneuerung der Straßenoberfläche bis zum Saturn-Parkhaus mit lärmoptimierten Asphalt;
- Gleisbegrünung Kurt-Schumacher-Straße zwischen Berliner Brücke und A 42 zur weiteren Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte durch eine Gleisbegrünung;
- Verwaltungsgebäude Kurt-Schumacher-Straße 2 und 4, Erneuerung der Fenster mit Schallschutz und Isolierfenstern einschließlich Sonnenschutz auf der Straßenseite;
- Energetische Fassadensanierung des städtischen Senioren- und Pflegeheims Schonnebecker Straße 108, Einbau bodentiefer Fenster und Barrierefreiheit;
- Schalker Gymnasium, Liboriusstraße 103, energetische Sanierung der Heizung und Sanitärinstallation im Dusch- und Umkleidetrakt der 2-fach Turnhalle/Gymnastikhalle und Erneuerung der Elektroinstallation;
- Gesamtschule Horst, Dependance Förderschule Turfstraße 17, energetische Sanierung der Heizung, Beleuchtung, Sanitär- und Lüftungsanlagen im Rahmen des Umbaus zur Nutzung durch die Oberstufe der Gesamtschule Horst. Umsetzung eines neuen Brandschutzkonzeptes.
- GGS Vandalenstraße 43, energetische Gebäudeteilsanierung der Schulturnhalle, Erneuerung der Hallenheizung, Fenster, Sanitärinstallationen.