Sie möchten ein brandneues Fahrzeug zulassen.
Alternativ zu einer Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle können Sie ihr Fahrzeug mit i-Kfz auch unter ikfz.gelsenkirchen.de online zulassen.
Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
In diesen Fällen hat die Zulasssungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden.
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original
- für die Nutzung von i-Kfz ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder die kostenlose "AusweisApp2" erforderlich
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis oder COC (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- 7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)
- Firmenzulassung: bei Zulassung auf eine Firma bringen Sie bitte außerdem den Handelsregisterauszug oder die Gewerbemeldebescheinigung und den Ausweis des eingetragenen Geschäftsführers im Original mit
Zusätzlich wird nach Einzelfall geprüft, ob Ihr Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.
- Grundgebühr 27,00€
darin nicht enthalten sind
- Wunschkennzeichen 10,20€
- Reservierung 2,60€
- Änderung der Technik 10,20€
- Aufschlag für ein ungetyptes Fahrzeug 15,30€
zzgl. Kosten für Kennzeichenschilder beim Schildermacher