Wenn der Einspruch rechtzeitig und in der richtigen Form erfolgte, prüft die Bußgeldbehörde, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.
Stimmt die Behörde Ihrem Einspruch nicht zu, wird die Sache über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgelegt, es folgt also ein Gerichtsverfahren.
Das Amtsgericht entscheidet über die Beschuldigung auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil, ohne an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden zu sein. Es kann also auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Das Amtsgericht kann auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn weder Sie noch die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren widersprechen.
Sobald der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, ist die Bußgeldstelle nicht mehr Herrin des Verfahrens und darf keinerlei Entscheidungen mehr zum Fall treffen. Ihr Ansprechpartner ist nach der Abgabe somit die Staatsanwaltschaft.