Bei der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist zwischen drei Formen von Kosten zu differenzieren. Die Durchführungskosten für die Spiele, das Games Organizing Budget (GOB oder auch OCOG-Budget), die Kosten für notwendige Investitionen in die Infrastruktur (sog. NON OCOG-Budget), die für die Durchführung der Spiele getätigt werden müssten sowie die Bewerbungskosten.
Durchführungskosten
Die Durchführungskosten umfassen nach Berechnungen des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) alle Ausgaben für die Organisation und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele selbst. Dazu zählen insbesondere Kosten für den Betrieb und die temporäre Ertüchtigung der Wettkampfstätten, für den Betrieb des Olympischen und Paralympischen Dorfes während der Spiele, Personal, Transport und Logistik, Technik, Veranstaltungen, temporäre Infrastruktur sowie Organisation und Verwaltung.
Die Durchführungskosten für die Durchführung der Spiele in der Region Rhein/Ruhr ist vom DOSB zusammen mit externen Partnern erarbeitet worden. Hierbei zeichnet sich nach aktuellen Berechnungen ab, dass zur Deckung der Durchführungskosten keine öffentlichen Mittel benötigt werden.
Entstehende Kosten werden durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC finanziert. Einzig für die Durchführungskosten der Paralympischen Spiele ist voraussichtlich ein Zuschuss aus der öffentlichen Hand einzuplanen, der zum aktuellen Zeitpunkt nicht näher quantifizierbar ist.
Derzeitige Berechnungen gehen davon aus, dass das GOB bei rund 4,8 Milliarden Euro liegen wird, die Einnahmepotenziale bei rund 5,2 Milliarden Euro und damit bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr ein positives Ergebnis erzielt werden würde.
Investitionskosten
Unter Investitionskosten werden Investitionen in die Infrastruktur, Digitalisierung oder Barrierefreiheit verstanden, die im Zusammenhang mit Olympischen und Paralympischen Spielen erforderlich sind, aber nicht für die unmittelbare Durchführung der Wettkämpfe (s. Durchführungskosten) anfallen.
Dazu zählen nach Berechnungen des DOSB beispielsweise die Modernisierung von Sportstätten oder der Ausbau von Verkehrsanbindungen, die für die Olympischen und Paralympischen Spiele errichtet werden. Diese Investitionen werden dann langfristig und über die Spiele hinaus genutzt und schaffen so einen Mehrwert für die Menschen, Wirtschaft und Sport in der Region.
Das Budget für mögliche Infrastrukturinvestitionen lässt sich in der jetzigen Phase der Bewerbung noch nicht beziffern. Eine Notwendigkeit von Investitionen in Mobilität, Infrastruktur o.ä. ist außer beim Olympischen und Paralympischen Dorf, das nach den Spielen als Wohnquartier weitergenutzt werden soll, nicht gegeben. Konkrete Investitionen in Infrastruktur oder die Veltins Arena, die über die ohnehin geplanten Investitionen in nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und Instandhaltungsmaßnahmen des Stadioneigentümers hinausgehen, sind für Gelsenkirchen im aktuellen Konzept nicht vorgesehen.
Allerdings stellt die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele einen Anreiz dar, ohnehin in den nächsten Jahren geplante und notwendige Investitionen zum Beispiel in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität zielstrebiger voranzutreiben. Gleiches gilt für potenzielle Kosten im Bereich der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind hingegen bereits im GOB enthalten und basieren auf den Erfahrungen der Durchführung einer Vielzahl von Welt- und Europameisterschaften in den letzten zehn Jahren, bei denen die Sicherheitskonzepte immer eine umfassende und den unterschiedlichen Lagen angepasste Sicherheit gewährleisten konnten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kostenentwicklung bei einem Projekt dieser Größenordnung stets von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und der allgemeinen Kostensteigerung unterliegt.
Bewerbungskosten
Bewerbungskosten sind die Aufwendungen, die bis zur Entscheidung über eine deutsche Bewerbung entstehen – also nach den Berechnungen des DOSB beispielsweise für die Ausarbeitung des Bewerbungskonzepts, notwendige Gutachten für Bereiche wie Verkehr und Nachhaltigkeit, Beteiligungsformate, die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden, die Bewerbungskampagne und die Teilnahme am nationalen und internationalen Bewerbungsverfahren.
Diese sind klar von den späteren Durchführungskosten und Einnahmepotentialen möglicher Spiele und etwaigen Investitionskosten zu unterscheiden.
Für die Durchführung der Ratsbürgerentscheide in den beteiligten Kommunen werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 11 Millionen Euro anfallen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt davon 85 Prozent; hierfür sind etwa 9,5 Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant. Die hieraus resultierenden anteiligen Kosten für die Ratsbürgerentscheide stellen im Wesentlichen die Bewerbungskosten für die Kommunen dar.
Für Gelsenkirchen liegt die Kostenprognose nach aktuellen Schätzungen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als Briefabstimmung ohne Antragsverfahren bei rund 600.000 Euro, wie vom Rat der Stadt in seiner Beschlussfassung vom 18. Dezember 2025 festgesetzt. Nach Abzug des Anteils, welcher vom Land Nordrhein-Westfalen übernommenen wird, fällt für die Stadt Gelsenkirchen ein Eigenanteil in Höhe von rund 90.000 Euro an.
Für die Erarbeitung des Bewerbungskonzeptes und der Bewerbungskampagne werden dem Land Nordrhein-Westfalen Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro entstehen. Die beteiligten Kommunen stellen darüber hinaus eigene Werbeflächen zur Verfügung und unterstützen die Bewerbung KölnRheinRuhr mit weiteren Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen finanziellen Möglichkeiten.
Die für die Kommunen auf diese Weise entstehenden Kosten für freiwillige, weiterführende Werbemaßnahmen über die Bewerbungskampagne hinaus, werden vom DOSB mit jeweils rund 300.000 Euro unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt den nationalen Bewerbungsprozess in den Jahren 2025 bis 2027 zusätzlich mit insgesamt 6 Millionen Euro.
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen für die Stadt Gelsenkirchen neben der Durchführung des Ratsbürgerentscheids keine unmittelbar verbindlichen finanziellen Verpflichtungen aus der Teilnahme am Bewerbungsprozess. Mögliche rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen könnten sich erst in späteren Phasen ergeben und wären dann Gegenstand gesonderter politischer Beschlussfassungen sowie rechtlicher und haushaltswirtschaftlicher Prüfungen.