Seit 2020 schreibt das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten jährlich eine Förderung für Bildende Künsterlinnen und Künstler über 50 aus. Ausgezeichnet werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstlern aus zehn Städten. Das Preisgeld von jeweils 5.000 Euro muss für künstlerische Zwecke verwendet werden. Die Organisation auf lokaler Ebene übernehmen die einzelnen Städte selbst.
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2024 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstlerin bzw. Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.
Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen und Wuppertal.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstlerinnen und Künstler, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträgerinnen und -träger können sich leider nicht erneut bewerben.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine Künstlerin bzw. einen Künstler aus und schlägt sie der zentralen Jury des NRWKS vor.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten:
- einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten)
- sowie Referenzen und Werkbeispiele.
- Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich.
Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem u.a. die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. Fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form kann dem Referat Kultur bereitgestellt werden.
Für die Jurys sind neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin/ des Künstlers maßgeblich.
Die Ausschreibungsfrist endet am Freitag, 12. April 2024. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.