Seit 2020 schreibt das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten jährlich eine Förderung für Bildende Künsterlinnen und Künstler über 50 aus. Ausgezeichnet werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstlern aus zehn Städten. Das Preisgeld von jeweils 5.000 Euro muss für künstlerische Zwecke verwendet werden. Die Organisation auf lokaler Ebene übernehmen die einzelnen Städte selbst.
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2023 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstlerin bzw. Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.
Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstlerinnen und Künstler, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträgerinnen und -träger können sich leider nicht erneut bewerben.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine Künstlerin bzw. einen Künstler aus und schlägt sie der zentralen Jury des NRWKS vor.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen.
Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: Ihren künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich.
Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem u.a. die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Referat Kultur fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Die genannten Unterlagen für Gelsenkirchener Künstlerinnen und Künslter müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist eingesandt werden an: referat.kultur@gelsenkirchen.de
Ergänzende, analoge Materialien können eingesandt werden an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Kultur
Ausschreibung CityARTists 2023
45875 Gelsenkirchen
Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Die lokale Jury unter Federführung des Referats Kultur wird unter allen Einsendungen eine Künstlerin bzw. einen Künstler nominieren. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2023 bekannt gegeben.