Wer in Deutschland gesetzlich geschützte Tiere züchten möchte, muss sehr strenge Vorschriften beachten. Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sowie – bei international geschützten Arten – aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
Sollten sich im Zusammenhang mit der Haltung geschützter Tiere Nachzuchten ergeben, so wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.