Planungsrelevante Arten sind geschützte Arten, die bei Planungs- und Zulassungsverfahren genauer betrachtet werden müssen, um den Artenschutz zu gewährleisten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung einzeln beachtet werden müssen. Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten genannt.
Den mit Abstand größten Anteil nehmen mit 134 Arten die Vögel ein. Insgesamt kommen in NRW derzeit etwa 250 Brut- und Zugvogelarten regelmäßig vor. Auch die Säugetiere (23 von 67 Arten, insbesondere Fledermäuse) sowie die Amphibien und Reptilien (13 von 25 Arten) sind vergleichsweise zahlreich vertreten. Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 34 Arten in NRW als planungsrelevant. Auch bei den Farn- und Blütenpflanzen zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen dem Gesamtartenbestand und der Anzahl planungsrelevanter Arten, bei nur neun von insgesamt etwa 1900 Arten.
Gewässerbezogene Lebensräume wie Stillgewässer und Fließgewässer werden von etwa der Hälfte aller planungsrelevanten Arten besiedelt. Innerhalb der grünlandgeprägten Offenlandbiotope kommen die meisten Arten in Feucht- und Nassgrünländern sowie in Fettwiesen und -weiden vor. Bei den Wald- und Gehölzlebensräumen werden Kleingehölzbiotope aber auch Feucht- und Nasswälder sowie Laubwälder mittlerer Standorte bevorzugt besiedelt. Darüber hinaus werden planungsrelevante Arten verstärkt auch in Acker- und Saumbiotopen, in Gärten, Parkanlagen und auf Brachen sowie im Bereich von Abgrabungen angetroffen. Zudem kommen Gebäude bewohnende Arten hinzu.