Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Stadt Gelsenkirchen wird der sogenannte Basisgesundheitsbericht in der KGK vorgestellt und beraten.
Die kommunale GBE beschreibt und bewertet die Gesundheit der Bevölkerung oder definierter Bevölkerungsgruppen, gesundheitsbeeinflussende Faktoren und die Gesundheitsversorgung. Sie nutzt dafür quantitative sowie qualitative Daten und formuliert Handlungsempfehlungen und Maßnahmen auf Grundlage dieser. Dazu werden themenübergreifende Basisgesundheitsberichte und themenspezifische Spezialberichte verfasst.
Ziel eines Basisgesundheitsberichts ist es, ein möglichst umfassendes Bild des gesundheitlichen Ist-Zustands in Gelsenkirchen zu zeichnen und damit eine Grundlage für kommunale Gesundheitsplanung, Präventionsmaßnahmen und zukünftige Handlungsstrategien zu schaffen. Zudem soll der Basisgesundheitsbericht dazu dienen relevante Themen zu identifizieren, um diese dann noch einmal detaillierter auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Darüber hinaus soll er der Information der Bürgerinnen und Bürger, politischen Entscheidungstragenden und der interessierten Öffentlichkeit dienen.
Ziel eines Spezialgesundheitsberichts ist es hingegen, eine ausgewählte, kleinere Bevölkerungsgruppe, einzelne Erkrankungen oder andere spezifische Themen zu betrachten. Diese Berichte dienen einer differenzierteren und vertiefenden Analyse von Fragestellungen, die zum Beispiel im Basisgesundheitsbericht aufgekommen sind oder durch die Kommunale Gesundheitskonferenz oder politische Gremien als relevant erachtet wurden.
Der erste Spezialgesundheitsbericht befasst sich mit dem Thema "Hitze und Gesundheit" und zeigt die Entwicklung der Hitzebelastung auf, beschreibt besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen und gibt einen Überblick über bestehende und geplante Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen von Hitze. Er wird sowohl in den Ausschüssen für Gesundheit sowie Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als auch in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgestellt.