Aufgrund der noch ausstehenden technischen Umsetzung des neuen Wohngeldrechts 2023 kann aktuell und voraussichtlich bis Anfang April 2023 kein Wohngeld bewilligt werden. Jedoch wurde mit der Wohngeldreform auch eine Möglichkeit der vorläufigen Wohngeldzahlung geschaffen. Hierbei wird ein Bescheid über die vorläufige Wohngeldzahlung erteilt und der voraussichtliche Wohngeldanspruch als Vorschuss für einen gewissen Zeitraum ausgezahlt, bis endgültig über den Wohngeldanspruch entschieden werden kann. Sofern sich bei der endgültigen Festsetzung des Wohngeldanspruchs ergibt, dass die Vorschusszahlungen niedriger als der tatsächliche Wohngeldanspruch waren, so wird die Differenz nachgezahlt. Sollte sich herausstellen, dass die Vorschusszahlungen höher als der tatsächliche Wohngeldanspruch waren, so müssen Sie die Differenz am Ende erstatten.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits jetzt oder in der Vergangenheit laufend Wohngeld erhalten haben, erhalten dieses ununterbrochen in der bisherigen Höhe bis zum Ablauf des individuellen Bewilligungszeitraums weiter. Über einen höheren Wohngeldanspruch aufgrund der neuen Rechtslage kann frühestens Anfang April 2023 entschieden werden. Möglich ist dann im Einzelfall, dass Nachzahlungen für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 vorgenommen werden.