Ein Wahlvorstand setzt sich neben der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher und deren bzw. dessen Stellvertretung aus weiteren sechs Personen zusammen. Von diesen sechs Personen, die auch Beisitzerin bzw. Beisitzer genannt werden, übernimmt eine die Schriftführung und eine weitere die stellvertretende Schriftführung. Es gibt zwei verschiedene Arten der Wahlvorstände. Einmal die Wahlvorstände in den Wahllokalen, und dann die Briefwahlvorstände, welche die Auszählung der eingegangenen Wahlbriefe übernehmen.
Zu den Aufgaben der Wahlvorständen gehören die Prüfung der Eintragung der Wähler in das Wählerverzeichnis ihres Stimmbezirkes bzw. des vom Wähler vorgelegten Wahlscheines. Der Wahlvorstand gibt die Stimmzettel zur Wahl aus und stellt sicher, dass die Wahl geheim und frei, also unbeobachtet und frei von Beeinflussung erfolgen kann. Nach Ablauf der Wahlzeit werden durch den Wahlvorstand die Stimmen gezählt und das Wahlergebnis in dem jeweiligen Stimmbezirk festgestellt.
Die Aufgaben des Briefwahlvorstandes sind sehr ähnlich. Durch ihn werden die eingegangenen Wahlbriefe und Wahlscheine geprüft und nach Ablauf der Wahlzeit die Stimmen gezählt und das Wahlergebnis in dem jeweiligen Briefwahlbezirk festgestellt.