Die Psychiatrie- und Suchtkoordination übernimmt im Referat Gesundheit die der Stadt Gelsenkirchen nach §§ 1 und 21 ÖGDG NRW übertragenen Aufgaben der Koordination der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen.
Für diesen Personenkreis erfordern die gegliederte Leistungszuständigkeit und Angebotsvielfalt eine verbindliche Koordination und Abstimmung auf kommunaler Ebene.
Die Psychiatrie- und Suchtkoordination arbeitet eng mit allen Akteuren der psychosozialen Hilfen und Suchthilfen zusammen. Zentrales Gremium der Zusammenarbeit ist der Gemeindepsychiatrische Verbund Gelsenkirchen – ein verbindlicher Zusammenschluss von Leistungserbringern der kommunalen psychiatrisch-psychosozialen und suchtbezogenen Versorgungs- und Hilfestruktur in der Stadt Gelsenkirchen. Die Geschäftsführung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes obliegt dem Psychiatrie- und Suchtkoordinator.
Im Rahmen von Suchtprävention und Förderung psychischer Gesundheit werden Kampagnen, Aktionswochen und Veranstaltungen durchgeführt, die der Aufklärung, der Förderung der Gesundheitskompetenz und dem Abbau von Stigmata dienen.
Folgende Bereiche gehören zu den Aufgaben der Psychiatrie- und Suchtkoordination:
- Geschäftsführung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
- Koordination der Gelsenkirchener Versorgungsstruktur für psychisch und suchtkranke Menschen
- Bestandsaufnahme aller Dienste und Einrichtungen
- Analyse und Bewertung der vorhandenen Leistungsangebote
- fortlaufende Beobachtung der Psychiatrielandschaft, Feststellung von Versorgungsmängeln sowie Bedarfsermittlung
- Ausbau der Vernetzung der psychosozialen und suchtbezogenen Angebote sowie ihre konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung von Projekten
- Durchführung einer Psychiatrieberichterstattung
- Information, Beratung und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der psychosozialen und suchtbezogenen Versorgung
- Entwicklung und Durchführung von Kampagnen, Aktionswochen und Veranstaltungen zur Präventionsarbeit und Gesundheitsförderung