Das Referat Rechnungsprüfung ist die unabhängige Kontrollinstanz innerhalb der Stadtverwaltung Gelsenkirchen. Wesentliches Ziel ist die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns. Rechtsgrundlage für die örtliche Rechnungsprüfung sind die §§ 101 ff. GO NRW sowie die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Gelsenkirchen.
Das Referat Rechnungsprüfung gliedert sich in die vier Teams:
- 14/1 - Prüfbereiche VB 1 + 2 und betriebswirtschaftliche Prüfungen
- 14/2 - Prüfbereiche VB 4 + 5 und Rechnungsprüfungsausschuss-Angelegenheiten
- 14/3 - Prüfbereich VB OB, IT-Prüfungen, Verwaltung, Korruptionsangelegenheiten, Hinweisgeberschutz
- 14/4 - Prüfbereich VB 6, technische- und Vergabeprüfungen
Ziel der Rechnungsprüfung ist es, das Vertrauen von Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit in den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu stärken und eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsabläufe innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern.
Neben den zentralen Aufgabenbereichen, wie der Prüfung des städtischen Jahresabschlusses, nimmt die Rechnungsprüfung auch Aufgaben im Bereich der Korruptionsangelegenheiten sowie der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahr.
Unter der Durchwahl +49 (209) 169-8000 ist eine Antikorruptionshotline eingerichtet. Hinweise werden vertraulich behandelt. Es besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.